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"Aktion scharf" der Musikwirtschaft hat Ziele erreicht


Legaler Online-Markt im Aufschwung - illegale Tauschbörsen auf dem Rückzug
8 von 10 wissen über den Schutz des geistigen Eigentums im Internet Bescheid
Wesentliche Rechtsfragen durch Grundsatzurteile geklärt
2006: Schwerpunkt auf Bildung und Aufklärung
"Aktion scharf" bereits in 17 Ländern in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Australien; Schweden, Schweiz, Argentinien, Hong Kong und Singapur ab heute dabei
Ein Jahr nach dem Start der „Aktion scharf“ gegen Verletzungen des Urheberrechts im Internet zieht der Verband der österreichischen Musikwirtschaft - IFPI Austria Bilanz: Die Ziele - das Wachstum des legalen Online-Musikmarktes in Österreich zu fördern und das Bewusstsein für den Schutz des geistigen Eigentums im Internet zu stärken – wurden erreicht.

Bereits 300.000 Musikfans nutzen in Österreich die legalen Downloadshops – eine Verdreifachung innerhalb eines Jahres. Nach mehr als 600.000 im ersten Halbjahr online verkauften Musiktiteln, wird in 2005 erstmals die Grenze von einer Million pro Jahr verkaufter Downloads überschritten werden. Der gesamte digitale Musikmarkt – Internet-Downloads und mobile Markt – sorgt bereits für 3,6 % der Gesamtumsätze. Im ersten Halbjahr 2005 wurden in Österreich 3,5 Millionen Euro für den Kauf digitaler Musik ausgegeben.

Beim Bewusstsein für den Schutz und den Wert des geistigen Eigentums liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld: 8 von 10 Befragten wissen, dass bei Filesharing Urheberrecht verletzt wird, bei den unter 30-jährigen sind es sogar 9 von 10 (Quelle: GfK/Timescout-Umfragen). Als besonders wirksames Instrument der Information und Aufklärung erwiesen sich sog. "Instant Messages". In mehr als 150.000 dieser standardisierten Nachrichten wurden österreichische Filesharer direkt angesprochen und auf die Folgen von Urheberrechtsverletzungen hingewiesen.

Im Rahmen der „Aktion scharf“ wurden insgesamt 275 Verfahren gegen Filesharer eingeleitet, die eine große Anzahl von Musikfiles illegal, d.h. ohne Zustimmung der Rechteinhaber im Internet verbreitet haben. In einem Fall waren es knapp über 8.000 Titel. 150 Fälle wurden bisher abgeschlossen, größtenteils durch außergerichtliche Vergleiche. Eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, dass bei der Teilnahme an Filesharing Urheberrecht verletzt wird. Die erwischten Filesharer verpflichteten sich zur Löschung der illegalen Musikdateien, zur Unterlassung der weiteren gesetzwidrigen Verbreitung von Musik im Internet und zur Zah-lung von Kosten- und Schadenersatz bis zu 5.500 Euro, abhängig von der Schwere der Rechtsverletzung.

Wesentliche Rechtsfragen zum Thema Filesharing wurden durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen geklärt: So hat etwa in Österreich der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 26.7.2005 klar gestellt, dass Internetprovider bei Gesetzesverstößen zur Auskunft über Name und Adresse der User verpflichtet sind. Gleich in mehreren internationalen Verfahren entschieden die Gerichte, dass die Betreiber von Tauschbörsen für Urheberrechtsverletzungen auf ihren Netzen verantwortlich sind und haften (Grokster-Urteil des US Supreme Courts, Kazaa-Urteil in Australien, Kuro-Urteil in Taiwan und Soribada-Urteil in Korea). Mehrere lizenzierte und damit legale Musiktauschbörsen – etwa iMesh oder Mashboxx – sind in Vorbereitung oder bereits online.

Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft wird die „Aktion scharf“ im nächsten Jahr fortsetzen, der Schwerpunkt in 2006 wird aber aufgrund der positiven Entwicklung auf Bildung und Aufklärung zum Thema geistiges Eigentum liegen. Die schon zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 gestartete Bildungsinitiative „Ideen sind etwas wert“ wird ausgebaut und voraussichtlich um weitere Kreativbranchen erweitert. Die Unterrichtsmaterialien „Ideen sind etwas wert“ samt DVD und begleitenden Exkursionsmöglichkeiten informieren über die gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des geistigen Eigentums und bieten praxisorientierte Einblicke in die österreichische Musikwirtschaft. Mehr als 1.500 Unterrichtspakete wurden bereits bestellt (nähere Informationen unter www.ideensindetwaswert.at).

Neben Österreich wird weltweit in weiteren 16 Ländern in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Australien mit rechtlichen Schritten gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet vorgegangen. Schweden, die Schweiz, Argentinien, Hong Kong und Singapur beteiligen sich ab heute an der „Aktion scharf“.

„Der legale Online-Markt ist im Aufschwung, illegale Tauschbörsen sind auf dem Rückzug, die große Mehrheit kennt und akzeptiert den Schutz des geistigen Eigentums und wichtige rechtliche Klarstellungen sind erfolgt. Der Schwerpunkt für 2006 liegt daher ganz klar auf Bildung und Information. Gegen schwerwiegende Gesetzesverletzungen werden wir aber auch weiterhin mit rechtlichen Mitteln vorgehen“, fasst Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft, zusammen.

 

Copyright Basics

Das Urheberrecht oder Recht am geistigen Eigentum zählt zu den wesentlichen Errungenschaften des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Erstmals hat der Urheber seinen Lebensunterhalt nicht nur mit dem Werkhonorar, also dem Honorar für einen Kompositionsauftrag, ein Portrait oder ein Auftragsstück, verdienen können, sondern auch mit den Erlösen aus der Verwertung seines Werkes, etwa durch Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Aufführung. Das Urheberrecht bietet den Kreativen die Möglichkeit, durch Abschluss von Verträgen Entgelt aus solchen Nutzungen zu erzielen oder sich auch gegen die nicht genehmigte Nutzung zu wehren. Die heutige Bedeutung des Urheberrechts geht weit über diesen Kernbereich des klassischen Urheberrechts hinaus. Geschützt sind heute neben den Urhebern auch die ausübenden Künstler, die Musik- und Filmproduzenten, die Lichtbildhersteller und die Sendeunternehmen.

Die wirtschaftliche Bedeutung der "Copyright-Industries" steigt ständig. Eine aktuelle Studie von Univ.-Prof. Dr. Scheuch weist allein für die österreichische Musikwirtschaft eine jährliche Wertschöpfung von etwa 30 Milliarden Schilling (Euro 2,180 Mrd) aus, d.s. 1,25 % des BIP.

Die neuen Dienste der Informationsgesellschaft, die Möglichkeit der digitalen Massenspeicherung von Inhalten und die durch das Internet erzeugte Kommunikationsdichte stellen das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Die in den letzten Jahrzehnten entwickelten urheberrechtlichen Instrumente zur Rechtsverfolgung scheinen in der sogenannten Informationsgesellschaft überfordert und nicht mehr ausreichend.

Die WIPO-Verträge vom Dezember 1996 und die EU-Copyright-Richtlinie legen es den Rechteinhabern nahe, sich durch den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen (etwa Kopierschutz oder digitale Verschlüsselung) selbst gegen unlizenzierte Nutzungen zu schützen. Solche Schutzmaßnahmen sind ihrerseits gegen Umgehung ("hacking") geschützt. Die vom Verband der österreichischen Musikwirtschaft vertretenen Tonträgerhersteller verfügen über Auswertungsrechte und Vergütungsansprüche bei den folgenden Nutzungen: Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Aufführung, Rundfunksendung, Kabelweitersendung, private Vervielfältigung, Vermieten und Verleihen und sonstige Nutzungsrechte, wie etwa Unterrichtsgebrauch oder Nutzung in Bibliotheken. Die EU-Copyright-Richtlinie sieht eine Ergänzung dieses Katalogs durch ein neues Online-Recht vor.


 

Stärkung des geistigen Eigentums durch rasche Umsetzung der Copyright-RL

Die Stärkung des geistigen Eigentums zählt zu den wesentlichen Forderungen der österreichischen Musikwirtschaft. Ziel des Urheberrechts ist es, Kreativen und kreativ-wirtschaftlichen Unternehmen Anreize dafür zu geben, Zeit, Arbeit, Kreativität und finanzielle Mittel in die Schaffung und Vermarktung neuer Produktionen zu investieren. Neue Technologien, wie die digitale Vervielfältigung, Datenkomprimierung und Massenspeicherung sowie die Übertragung und das Anbieten im Internet stellen den Schutz des geistigen Eigentums vor neue Herausforderungen.

Die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 wird für die Musikbranche - ebenso wie für andere kreativ-wirtschaftliche Branchen - eine entscheidende Weichenstellung vornehmen. Die Funktionsfähigkeit dieser Branchen in der Informationsgesellschaft, der Bestand von Arbeitsplätzen und das Potential an Wertschöpfung und Steuerleistung hängen ganz unmittelbar von einem starken Urheberrecht ab - der Gesetzgeber ist gefordert.

Die Musikwirtschaft begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, mit der vorliegenden UrhG-Novelle 2003 die EU Copyright-Richtlinie ohne weitere Verzögerung in österreichisches Recht umzusetzen. Die wesentlichen Forderungen der Musikwirtschaft bei der Richtlinienumsetzung sind:


Wirksamer Schutz für „technische Maßnahmen“, wie etwa Kopierschutz, und „Rights Management Informationen“ vor Umgehung („Knacken“) und Entfernung;
Exklusives Online-Recht für die Lizenzierung von interaktiven Nutzungen im Internet;
Abgrenzung der Privatkopie auf den echten Privatgebrauch;
Wirksame Möglichkeiten zur Bekämpfung von Musikdiebstahl - online und offline.
Jeder Tag, an dem die EU-Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft nicht umgesetzt ist, ist ein verlorener Tag für die Rechteinhaber. Es darf nicht vergessen werden, dass nach den mehrjährigen Überlegungen im Rahmen der WIPO (World Intellectual Property Organisation), die zu den Verträgen vom Dezember 1996 geführt haben, mehr als vier Jahre auf EU-Ebene alle Fragen ausführlich diskutiert und behandelt wurden. Die Richtlinie spiegelt den erzielten Kompromiss wider. Auch in Österreich wurde über die UrhG-Novelle knapp zwei Jahren beraten.

Wir treten massiv für einen raschen Gesetzesbeschluss im Nationalrat ein. Ohne Übertreibung wird die Zukunft des Musikstandortes Österreich und die Zukunft der heimischen Musikproduktion ganz entscheidend von dieser Urheberrechtsgesetznovelle abhängen.

IFPI Austria-Verband der Österreichischen Musikwirtschaft
A-1010 Wien, Schreyvogelgasse 2/5, ifpi@ifpi.at